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Problem: Bei einer Betriebveräußerung seines Hofs (nicht bei Liquidation!) durch
eine Landwirt oder Freiberufler fallen meist Einkommenssteuern aufgrund stiller Reserven an, die
bei dem Verkauf aufgedeckt werden. Bei Unternehmern, die eine Tochter-GmbH
veräußern, gilt das analog.
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Anbieter: Tochtergesellschaften von (Landes-) Banken und teils
Emissionshäusern. Insgesamt nur eine Handvoll Anbieter. Fast nur als "Private
Placements" mit Anlagesummen ab 50.000 bis 200.000 €.
Bitte die aktuellen Angebote erfragen. Jüngere Beispiele:
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Lösung: Durch eine § 6b-Rücklage für bis zu 4 Jahre können Landwirte,
Freiberufler und Kleingewerbe-treibende die Steuer
aufschieben, bis durch eine Re-Investition der Rücklage in
gleiches Vermögen, beim Landwirt also Grundvermögen, der Betrag wieder
angelegt ist. Gewerbliche Immobilienfonds
können als Re-Investitionsobjekt die § 6b-Rücklage für den Landwirt oder
Unternehmer steuerneutral
aufnehmen bzw. über längere Zeiträume auflösen, was in guten Fällen zu fast
totaler Steuer-vermeidung durch Erträge aus gestundeter Steuer führt. Die §
6b-Übertragung streckt die Steuer auf Raten.
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1) § 6b-Rücklage-Fonds
• Leasingvertrag mit Automobilkonzern
• 13 Jahre Mietvertrag
• Faktor bis 19-fach
2) § 6b-Rücklage-Fonds mit staatlichem Mieter
• Faktor 3fach,
• 30-jähriger Mietvertrag
• Staat (Stadt) als Mieter
Fonds sind derzeit nicht zu bekommen:
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Hinweise: Bitte konsultieren Sie immer einen Steuerberater in
der komplexen § 6-b-Materie.
6b-Rücklagen-Fonds sollte es ab 2011 nicht
mehr geben, die Änderung im Einkommensteuer-Gesetz wurde überraschend gekippt. Es geht also
"noch".
Daten zu schwankenden
Immobilienpreisen.
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3) § 6b-Privatplatzierungen
• Private Placements mit Einzelhandelsfirmen
• Faktor 11fach, d. h. bei einer Investition von
100.000 Euro werden 1.100.000 Euro 6b-
Rücklage "steuerneutral". Durch diese
Stundung als 6b-Rücklage im Fondskann sich der
Anleger Vermögen aufbauen.
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