Progressionsvorbehalt |
||
Start/Geschlossene Fonds | Steuerhinweise | Kontakt | ||||||
Progressionsvorbehalt bei Geldanlagen im Ausland |
||||||
Der Progressionsvorbehalt bei AuslandsanlagenAufgrund von Doppelbesteuerungsabkommen kann ein Ertrag nur im Ausland zu
versteuern sein. Trotzdem werden die Einnahmen im Inland auf die
Steuerprogression angerechnet (sog. Progressionsvorbehalt). Das ausländische
Einkommen erhöht den Durchschnittssteuersatz der inländischen Einnahmen. Beispiel:
Seit dem Steuerjahr 2008 gilt der Progressionsvorbehalt nur bei bestimmte Einkünften (insb. vermögensverwaltenden), nicht mehr generell, mit Ländern der EU. [Alle Angaben aus allgemeinen Quellen, ohne Gewähr] |
||||||