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Die Rendite-Berechnung ist in der Kritik - aber ohne sie geht es nicht.
Eine Rendite (Effektivverzinsung) gibt bei jeder Anlage an, wie das durchschnittlich
gebundene Vermögen sich verzinst. Im Gegensatz zu festverzinslichen
Wertpapieren, bei denen man z. B. 1.000 € einzahlt, die man am Ende auch wieder
bekommt und somit immer 1.000 € gebunden sind, schütten Fonds oft jährlich einen
Teil der Einlage mit aus.
Der interne Zinsfuß ist der Zinssatz, bei dem die
abgezinsten Rückflüsse den investierten Betrag ergäben; oder anders gesagt, bei
welchem Zinssatz ein fiktives Sparbuch mit dem gleichen Kapitaleinsatz in Zukunft
dieselben Rückflüsse des Fonds erzielen
könnte.
Beispiel: Ein Schiffsfonds schüttet 15 % aus, davon sind nur 5 % verdient, 10 %
sind Rückzahlung. Somit sind nur noch 90 % der Einlage im Fonds gebunden. Und
auf die bezieht sich die Rendite ab diesem Jahr. Somit hört die
Rendite-Retrachtung dort auf, wo Geld ausgeschüttet wird.
Die Rendite wird auch bezeichnet als der interne Zinsfuß (IRR = Internal Rate of
Return bzw. IKV = Interne Kapital-Verzinsung). Selbsternannte
Anlegerschützer wettern regelrecht gegen dessen Gebrauch mit dem
Argument, er täusche den Anleger, der ja für die Wiederanlage der Ausschüttungen vielleicht nicht
wieder den internen Zinsfuß erzielen kann. Sie präferieren eine
Wiederanlageprämisse der Erträge (Multiple Investment Sinking Fund, MISF), z. B. 2 %
für die Erträge auf einem Tagesgeldkonto. Es wird häufig behauptet, die IRR-Methode
unterstelle die Wiederanlage zum internen Zinsfuß. Beispiele der Diskussionen:
irrq
FAZ
Die Kritik allerdings ist meist unwissenschaftlich und unterstellt ebenso
unrealistische Daten, denn
1. vielleicht will der Anleger die Erträge verbrauchen und nicht wieder anlegen.
2. vielleicht kann der Anleger in der selben Risikoklasse wieder anlegen. Jemand
der Schiffsfonds kauft,
wird die Erträge nicht lange auf dem Tagesgeldkonto parken,
sondern wieder darin anlegen.
3. auch kleine Beträge können inzwischen reinvestiert werden.
4. festverzinsliche Wertpapiere, dessen Anleger vor der "neuen" Methode
"geschützt" werden sollen
berechnen die Rendite ebenfalls mit der IRR-Methode und
5. bei einer Bundesanleihe unterstellt auch keine Berechnung, dass die Zinsen
niedriger verzinst auf einem
Girokonto landen und ggf. nicht wieder angelegt werden bzw.
vielleicht können.
6. Die IRR-Methode unterstellt keine Wiederanlage zum internen Zinsfuß!
Dies tut die Endwertmethode, die es auch gibt, aber die benutzte Methode seit
Jahrzehnten in der Bankenwelt und in der Investitionsrechnung (Standardthema im
Studium der Betriebswirtschaftslehre) ist beim internen Zinsfuß die
Barwertmethode. Leider kommt es hier oft zur Verwechslung bei mathematisch
unbegabteren Zeitgenossen. Selbst mit einem BWL-Professore habe ich gestritten.
Die Methode hat Schwächen, aber es gibt keine bessere Methode, und alle rechnen
so. Jedes festverzinsliches Wertpapier (insbesondere bei Kursabweichung vom
Nominalwert) und jede Investitionsrechnung in der Industrie beruhen darauf. Der
Effektivzins bei Krediten wird ebenso berechnet, aus Sicht der Bank ist es eine
Geldanlage. Auch kurzfristige Anlagen im Terminmarkt, z. B. im
Warentermingeschäft, rechnen so "richtig".
Sie sollten immer auch den Gesamtüberschuss betrachten, der Ihnen auf Ihren Einsatz übrig bleibt.
Fazit: Die Rendite ist ein korrektes mathematisches Kriterium, aber halt nur
eines von vielen. Die weiteren Faktoren wie Transaktionskosten, sichere
Ausführung der Aufträge, Liquidität/Laufzeit einer Anlage,
Risikograd (Varianz), Sinnhaftigkeit ("grünes Geld"), Seriosität des
Anbieters/Transparenz können ebenso wichtig, wenn nicht entscheidender sein.
Nicht umsonst gibt es so viele Bewertungsportale und -versuche,
den Nebel der Unwissenheit über die Zukunft zu beheben. Bei geschlossenen
Investmentvermögen bemüht sich z. B. das
Fondstelegramm mit Analysen darum. Und wenn die Zahlungsströme nicht so
kommen, wie sie geplant waren, z. B. durch die Kündigung einer
Anleihe, ist die beste
Renditerechnung überholt.
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