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Problem: Bei einer Betriebveräußerung seines Hofs (nicht bei Liquidation!) durch
eine Landwirt oder Freiberufler fallen meist Einkommenssteuern aufgrund stiller Reserven an, die
bei dem Verkauf aufgedeckt werden. Bei Unternehmern, die eine Tochter-GmbH
veräußern, gilt das analog.
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Anbieter: Tochtergesellschaften von (Landes-)Banken und teils großer
Emissionshäuser.
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Lösung: Durch eine § 6b-Rücklage für bis zu 4 Jahre können Landwirte,
Freiberufler und Kleingewerbetrei-bende die Steuer
aufschieben, bis durch eine Re-investition der Rücklage in
gleiches Vermögen, beim Landwirt also Grundvermögen, der Betrag wieder
angelegt ist. Gewerblich Immobilienfonds
können als Reinvestitionsobjekt die § 6b-Rücklage für den Landwirt steuerneutral
aufnehmen bzw. über längere Zeiträume auflösen, was in guten Fällen zu fast
totaler Steuervermeidung durch Erträge aus gestundeter Steuer führt.
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1) § 6b-Rücklagefonds
• Wohn- und Geschäftsanlage Frankfurt
• Faktor 3,35
• breite Mieterstreuung
• staatliche Förderkredite einbezogen
2) § 6b-Rücklagefonds Private Placement
• ab 200.000 Euro
• Fachmarktzentrum in Bayern, Faktor 3,1
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