|
|
Steuerhinweise (allgemein): Erträge
ausländischer Windenergiefonds sind im Ausland zu versteuern, in Deutschland
gilt der
Progressionsvorbehalt. In
Portugal ist allerdings derzeít keine Steuer zu entrichten, in Großbritannien
gibt es einen Freibetrag
auf alle Einkünfte. |
|
|
|
|
2) Energiekontor "Ocean Wind" Off-Shore-Projekt
Offshore-Entwicklungsgesellschaft für zwei deutsche Offshore-Parks vor Borkum
und Nordergründe
• ca. 5 Jahre Laufzeit
• Ausschüttung von 0 (Totalverlust), pessimistische
Variante 228 % bis optimistische 346 %
• kein Agio
• neg. Einkünfte in 2005 (Mindestbetrag 2.500 €) |
|
|
|
1) Windenergiefonds Nordrhein-Westfalen
• nahe eines bestehenden Windparks mit Erfahrungen
• 280 - 307 % Erträge
• konservativ kalkuliert
• neg. Ergebnis 85 %, dann ca. 208 % zu versteuernde
Rückflüsse
• Rückgabemöglichkeit ab dem 5. Jahr
• staatliche Abnahmegarantie durch EEG
•kein Agio
|
|
|
Wer aufsteigen will, muss es gegen den Wind tun.
|
|